11. Februar 2014
von Henri Koblischke
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Bankenunion

Wenn es in den Medien um die Eurokrise geht, sind wir beim Geld, bei Staatsschulden und Banken(-rettung). Dabei fällt gerne der Begriff Bankenunion. Doch was ist überhaupt die Bankenunion?
Ziel ist es, das europäische Bankensystem zu stabilisieren und somit Gefahren von Wirtschaft und dem Geldbeutel der Steuerzahler abzuwehren. Langfristig soll dann das angeknackste Vertrauen wiederkommen.
Die 2016 in Kraft tretende Bankenunion beseht aus drei Säulen:

1. Bankenaufsicht

Nun mag man sich fragen, wieso es eine europäische Bankenaufsicht braucht, wo es doch schon nationale Aufsichtsbehörden gibt. Sind etwa die bösen Eurokraten wieder am Werk gewesen? Mitnichten, denn die bisherigen Aufsichtsbehörden haben aus Expertensicht nicht die nötige “Distanz” zu den zu überwachenden Banken, bei den eigenen Banken spielen nationale Interessen eine große Rolle, manchmal zu Lasten der Sicherheit und Stabilität.
Die Bankenaufsicht wird bei der EZB angesiedelt. Sie überwacht zukünftig die Großbanken, deren Bilanz mehr als einem Fünftel der Wirtschaftsleistung des Heimatlandes entspricht. Das sind circa 130 Banken. Die Bankenunion ist vor allem auf die Eurozone zugeschnitten, doch steht sie auch dem Rest Europas zur Verfügung.

2. Einlagensicherung

Des Weiteren können sich alle diejenigen erleichtert zurücklehnen, die Angst hatten, ihr Geld auf der Bank sei nicht sicher. Wer bis zu 100.000 Euro auf dem Konto hat, behält sie auch – egal was mit der Bank passiert. Damit ist der Sündenfall, wie er zum Schreck aller Zyprioten ja fast geschah, ausgeschlossen. Das schafft natürlich Vertrauen, was zurzeit Mangelware ist. Für die Einlagensicherung gibt es keinen europäischen Fonds. Vielmehr garantieren die Mitgliedsstaaten für die Banken ihres jeweiligen Landes die Einlagen – also eine nationale Lösung.

3. Bankenabwicklung

Durch den einheitlichen Abwicklungs- und Restrukturierungsmechanismus (SRM) sollen die Banken, wie der Name schon sagt, abgewickelt/restrukturiert werden. Eine Bank soll dadurch nicht mehr zwangsläufig gerettet werden müssen – wie in der Finanzkrise geschehen. Das praktische an dem SRM ist, dass zuerst Eigentümer, Gläubiger, dann Sparer (mit über 100.000 Euo auf den Konto) und erst zuletzt die Steuerzahler für die Schulden blechen müssen. Über zehn Jahre dürfen die Banken 55 Milliarden Euro in den Abwicklungsfonds einzahlen. Zuerst setzt er sich aus den Abwicklungstöpfen der Nationalstaaten zusammen, erst nach den magischen zehn Jahren wird daraus ein vollkommen europäischer Topf.
Doch wer wird über das Schicksal der Banken entscheiden? Zuständig ist ein Gremium, in dem Verteter von nationalen Aufsehern und Vertretern der Komission verantwortlich sind, wobei die nationalen Aufseher die Mehrheit haben. Ist die Kommission mit der Entscheidung nicht einverstanden, entscheiden die EU-Finanzminister.

Ob die Bankenunion ihre Ziele erfüllen kann und die bestehenden Probleme löst, werden wir noch erörtern…

4. Februar 2014
von Henri Koblischke
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Durchgefallen

Was macht eigentlich Annette Schavan? Wahrscheinlich simste sie der Kanzlerin einen herzlichen Glückwunsch zum gelungenen Wahlerfolg. Die Kanzlerin scheint sich zu revanchieren. Die ehemalige Doktorin wird Botschafterin im Vatikan. Lustig, dass es so ein Amt überhaupt gibt. Traurig, dass wieder einmal bewiesen wird, dass es Betrüger mit ihrer Karriere leicht haben.

Schavan, Regierungssprecher Seibert und das Auswärtige Amt reiben sich die Hände. Schavan ist versorgt und das Amt anscheinend gut besetzt. Doch sie haben etwas übersehen. Schavan erfüllt nicht die “Voraussetzungen für den höheren Auswärtigen Dienst” wie sie auf der Website des Auswärtigen Amtes stehen – denn nichts anderes ist diese Tätigkeit. Zwar mag Schavan “geeignet” (was auch immer das heißen soll) sowie gesund sein und die Sicherheitsüberprüfung bestanden haben, doch eine Voraussetzung erfüllt sie nicht. Mit dem Doktortitel, der ihr aberkannt worden ist, hat sie keinen Hochschulabschluss mehr, da ihre Promotion der einzige war. Nun steht aber bei den “Voraussetzungen für den höheren Auswärtigen Dienst”: “Sie müssen (…) ein Hochschulstudium mindestens mit einem Master oder gleichwertigem Abschluss abgeschlossen haben”.

Ups! Durchgefallen sollte man meinen. Falsch gedacht, sie ist Botschafterin; eine Dreistigkeit, ein Schlag ins Gesicht für die Mitbewerber im strengen Auswahlverfahren, die über keinen persönlichen Draht zur Kanzlerin verfügen. Ob man das Auswärtige Amt deswegen verklagen kann? Aber vielleicht ist das Amt der Botschafterin ja auch der sehr hohe Dienst, für den man keinen Hochschulabschluss benötigt? Kann ja sein.

Politicsgermany hat folglich jeweils eine E-Mail an das Auswärtige Amt und an Frau Schavan geschickt und um Aufklärung gebeten. Mal schaun wie die sich herauswinden wollen.
Das Auswärtige Amt hat geantwortet. Hier der Artikel zur Antwort, die dann doch erstaunt.